Medizinrecht

Sie sind von einem möglichen Behandlungsfehler betroffen?

Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht helfen wir Ihnen bei der Aufklärung und Durchsetzung aller Ansprüche, von Schmerzensgeld über Nachbehandlung, entstandenen Behandlungskosten, Schadenersatz wegen Dauerschadens, bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Auf strafrechtlichem Gebiet übernehmen wir Ihre Verteidigung bzw. vertreten Ihre Rechte als Geschädigte im Wege der Nebenklage.

Ebenso vertreten wir Ihre Interessen gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bei Ablehnung von Heilbehandlungskosten, Gewährung von medizinischen Hilfsmitteln oder Beitragsstreitigkeiten.

Unsere speziell für diese medizinrechtlichen Probleme ausgebildeten Fachanwälte beraten Sie gerne.

  • Behandlungsfehler
  • Ärztepfusch
  • Zahnarztfehler
  • Dauerschaden
  • Schadenersatz
  • Schmerzensgeld

Ansprechpartner

Michael Stoll

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht